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Ihnen fehlen noch Informationen, um eine Entscheidung zu treffen? Melden Sie sich doch ganz unverbindlich bei uns per Telefon oder nutzen Sie unserer Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und beantworten Ihre Fragen. 

Wozu brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden schon in den letzten Jahren immer weiter reduziert. So auch im zahnärztlichen Bereich. Das führt dazu, dass Sie einen immer größer werdenden Anteil an den Gesamtkosten selber tragen müssen. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet bis zu 100% des Eigenanteils. So bleiben Sie nicht auf den hohen Kosten sitzen.

Welche Unterschiede gibt es bei Zahnzusatzversicherungen?

Bei Zahnzusatzversicherungen unterscheidet man grundsätzlich in 4 Bereiche:

Zahnprophylaxe
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie

In unseren Schwerpunktkategorien zeigen wir Ihnen zu jedem Behandlungsschwerpunkt den passenden Tarif. In den einzelnen Bereiche unterscheiden sich die Tarife natürlich noch nach den Leistungen und dem monatlichen Beitrag. In unserem Vergleichsrechner können Sie alle Tarife vergleichen und garantiert den für Sie am besten passenden finden.

Was übernimmt die Krankenkasse und welchen Eigenanteil zahle ich?

Grundsätzlich erstattet die Krankenkasse lediglich für eine Grundversorgung, die sogenannte Regelversorgung. Das sind zum Beispiel Amalgamfüllungen. Hochwertige Kunststoff-Füllungen, Inlays und Implantate gehören schon nicht mehr zur Regelversorgung.

Die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 %. Das bedeutet, dass bei allen Versicherten bei gleichem Befund der gleiche Betrag bezahlt wird – unabhängig davon, was sie möchten oder was der Zahnarzt empfiehlt. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und dem Zuschuss der Krankenkasse ist der Eigenanteil.

Schon bei Zahnvorsorge-Maßnahmen haben Sie einen Eigenanteil zu zahlen. Das gilt zum Beispiel bei Zahnbetterkrankungen, wie der Parodontitis. Auch die professionelle Zahnreinigung, dessen Durchführung von den meisten Zahnärzten 1-2 Mal im Jahr empfohlen wird, müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung erspart Ihnen genau diese hohen Eigenanteile.

Mir fehlt ein Zahn – kann ich trotzdem eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich Ja. Es gibt einige Zahnzusatztarife, die auch dann abgeschlossen werden können, wenn Ihnen ein Zahn oder mehrere Zähne fehlen. Weisheitszähne sowie fehlende Milchzähne gehören natürlich nicht dazu. Manche Tarife schließen die Zahnlücken, die bei Antragstellung bereits vorhanden sind, vom Versicherungsschutz aus. Geben Sie deshalb bitte wahrheitsgemäß fehlende Zähne beim Ausfüllen des Zahnstatus direkt mit an. Wir selektieren dann für Sie nur solche Zahnzusatztarife, die Ihnen Versicherungsschutz für die Versorgung vorhandener Zahnlücken gewähren. Hier findest du weitere Information zum Umgang mit fehlenden Zähnen.

Was kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung hängen vom Umfang der Leistungen und vom Alter des Antragstellers ab. In jungem Alter belaufen sich die Kosten auf ca. 20 EUR monatlich für einen All Inklusiv Tarif. Ältere Menschen zahlen dafür zwischen 35 EUR und 50 EUR. Es gibt auch bereits gute Zahnzusatzversicherung, die für Zahnerhalt und die professionelle Zahnreinigung leisten für lediglich 15,80 €, wie die PZR-Flatrate Premium

Wie kann ich Rechnungen zur Erstattung einreichen?

Der Kostenanteil, der von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, wird direkt mit Ihrem Zahnarzt abgerechnet. Ihr Zahnarzt wird Ihnen über die zusätzlichen Kosten eine Rechnung schicken, die Sie dann direkt bei der Versicherung einreichen können. Die Versicherungsgesellschaft überweist Ihnen dann den Erstattungsbetrag. Ihre Zahnzusatzversicherung rechnet nicht direkt mit dem Zahnarzt ab. 

Die meisten Versicherer haben praktische Rechnungsapps, mit denen Sie ganz einfach ein Foto von Ihrer Rechnung hochladen und automatisch an die Versicherung übermitteln können. Alternativ können Sie Ihre Rechnungen per Mail oder per Post an die jeweilige Versicherung senden.

Wann ist eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung angeraten worden?

Der Beginn einer Behandlung ist in der Regel die erste zahnärztliche Untersuchung bzw. die erste zahnärztliche Maßnahme. Das gilt auch dann, wenn zunächst nur eine Diagnose oder ein Behandlungsvorschlag z.B. in Form eines Heil- und Kostenplans (HKP) erstellt wird, die medizinisch notwendigen Tätigkeiten aber zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden sollen.

Eine Behandlung ist nicht angeraten, wenn der Zahnarzt feststellt, dass vorhandene oder fehlende Zähne nicht zum gegenwärtigen oder zu einem späteren Zeitpunkt behandelt oder ersetzt werden müssen. Weiterhin ist eine Zahnbehandlung nicht angeraten, wenn der Zahnarzt z.B. für einen mit einer Füllung versorgten, aber nicht behandlungsbedürftigen Zahn mögliche Behandlungsmethoden (z.B: Brücke, Implantat) vorschlägt.

Im Bereich Kieferorthopädie: Ihr Zahnarzt teilt Ihnen mit, dass für Ihr Kind eventuell. eine Zahnspange notwendig werden wird. Ist dies schon eine angeratene Behandlung? Das kommt darauf an: Hat Ihr Zahnarzt nur etwas angesprochen, was vielleicht irgendwann mal sein könnte, aber noch gar nicht absehbar ist? Oder wurde in dieser Beratung bereits eine Zahnfehlstellung diagnostiziert, auf die eine kieferorthopädische Behandlung folgen wird?

Die Versicherungsgesellschaft kann bei einer „zeitnahen“ Leistungsinanspruchnahme prüfen, wann der Versicherungsfall exakt eingetreten ist. Hierzu werden beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden Rückfragen gestellt. Sie sollten also zuvor mit Ihrem Zahnarzt klären, ob die Behandlung bereits angeraten wurde und ihm mitteilen, dass Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten bzw. abgeschlossen haben.

Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Für den Wechsel einer Versicherung gibt es verschiedene Gründe. Sie können z.B. von einem Tarif mit ausschließlich Leistungen für Zahnerhalt zu einem All-Inklusive Tarif wechseln, um auch Zahnersatz mitzuversichern. Außerdem verändert sich der Markt ständig und es werden neue Tarife entwickelt. Damit Sie immer auf dem neusten Stand sind, informieren wir Sie natürlich gerne über neue Angebote und unterstützen Sie ggf. bei einem Wechsel in einen besseren Tarif. Auch bei einer Beitragserhöhung sind wir Ihr erster Ansprechpartner.

Bevor Sie Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen, sollten Sie folgende fünf Punkte unbedingt beachten:

  1. Befinden Sie sich derzeit in Behandlung oder ist eine von Ihrem Zahnarzt angeraten worden? Wenn dem so ist, sollten Sie erst nach abgeschlossener Behandlung Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln.
  2. Ein Wechsel der Versicherung führt in der Regel zu einer erneuten Wartezeit oder Summenbegrenzungen. Einige Versicherer verzichten auf die Wartezeit und Summenbegrenzung, wenn Sie lückenlos von einem anderen Versicherer wechseln. Wir informieren Sie über die Wartezeiten und Begrenzungen aller Versicherer und suchen für Sie das beste Angebot heraus.
  3. Die Mindestvertragsdauer bei den meisten Verträgen liegt zwischen 1 bis 2 Jahren. Es gibt jedoch auch Zahnzusatztarife, die ein tägliches Kündigungsrecht für die Versicherten vorsehen.
  4. Ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch während der Mindestvertragsdauer, haben Sie immer bei einer Beitragserhöhung. Sie können innerhalb von 4 Wochen nach dem Inkrafttreten der Beitragserhöhung den Vertrag kündigen.
  5. Deine bestehende Zahnzusatzversicherung können Sie unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist und außerhalb der Mindestvertragslaufzeit jederzeit kündigen.
Nur der monatliche Beitrag zählt, stimmt das?

Nicht nur der Beitrag ist ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung. Viel wichtiger sind in erster Linie die Leistungen und die Erstattung. Billig-Tarife sind häufig leistungsschwach und erstatten nur begrenzt. Wenn Sie im Schadenfall trotz Ihrer Zahnzusatzversicherung 60 %-70 % der Zahnarztkosten selber zahlen müssen, ist natürlich ärgerlich. Damit das nicht passiert, suchen wir gemeinsam befundorientiert die für Sie und Ihren Geldbeutel die passende Zahnzusatzversicherung mit optimalen Leistungen.

Lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung über 60 Jahren?

Immer mehr ältere Menschen haben noch ihre eigenen Zähne und auch in hohem Alter steht deren Erhalt an erster Stelle. Deshalb lohnt sich auch ab dem 60. Lebensjahr eine Zahnzusatzversicherung, um zahnerhaltende Maßnahmen und die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen zu können. Sollte es dann doch um die „Dritten Zähne“ gehen, ist ein durch Implantate verankerter Zahnersatz deutlich besser als ein herausnehmbarer. Auch hier lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Brauchen Prothesenträger eine Zahnzusatzversicherung?

Ja, auch für Prothesenträger lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Prothesen halten nicht ewig und müssen irgendwann ersetzt werden. Der Erhalt der verbliebenen Zähne als Brückenpfeiler und Anker ist für die herausnehmbaren Prothesen von großer Bedeutung. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind Präventionsmaßnahmen und eine optimale Versorgung mit dauerhaftem Zahnersatz möglich.

Kann ich mir gleich nach dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zwei Implantate einsetzen lassen?

Auch hier gilt, dass angeratene und begonnen Behandlungen nicht mitversichert sind. Hat Ihr Zahnarzt die Behandlung vor dem Vertragsabschluss schon angeraten oder gar einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt, ist diese Implantatversorgung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die meisten Zahnzusatztarife haben eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren. Zwei Implantate würden dementsprechend diese Höchstgrenze im ersten Jahr überschreiten. Mehr Informationen zu den Summenbegrenzungen finden Sie hier.

Was bedeuten Wartezeiten und welchen Einfluss haben sie für den Versicherungsschutz?

Die Wartezeit ist ein Zeitraum von durchschnittlich 3-8 Monaten, in denen Sie noch keine Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Die Wartezeit beginnt ab dem Zeitpunkt, des Vertragsabschlusses, also dem Tag, der auf Ihrer Versicherungspolice steht. Wichtig: Für alle zahnärztlichen Behandlungen, die in diesem Zeitraum durchgeführt werden, kommt die Versicherung nicht auf. Mittlerweile haben die meisten Zahnzusatztarife keine Wartezeiten mehr. Mehr Informationen zu Wartezeiten finden Sie hier.

Ist es wirklich wichtig, was ich im Antrag ankreuze?

Die in der Antragsstellung aufgeführten Fragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, um spätere Leistungsablehnungen oder sogar eine Kündigung zu vermeiden. Bei der Antragstellung fällt es tatsächlich manchmal noch nicht direkt auf, doch wenn der erste große Erstattungsantrag eingereicht wird, können Mogeleien z.B. bei der Anzahl der fehlenden Zähne, leicht auffallen. Die Versicherung kann Sie in so einem Fall aufgrund der Anzeigepflichtverletzung fristlos kündigen und muss Ihnen die gezahlten Beiträge nicht zurückerstatten. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben und sich nicht sicher bei der Beantwortung sind, melden Sie sich einfach telefonisch bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Brauche ich für den Antrag einen zahnärztlichen Bericht?

Nein – in der Regel brauchen Sie keinen zahnärztlichen Bericht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Beim Ausfüllen Ihres Zahnstatus für eine persönliche Beratung können Sie natürlich gerne Ihre Zahnarztpraxis hinzuziehen.

Kann ich mich auch versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in der Regel Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sein. Bei einigen Tarifen sind auch Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge versicherbar. Wenn Sie aber während der Versicherungszeit vorübergehend ins europäische Ausland gehen und in der deutschen Krankenkasse Mitglied bleiben, dann bleibt natürlich auch Ihr Versicherungsschutz bestehen.

Ist der Beitrag für die Zahnzusatzversicherung konstant oder kann er im Laufe der Jahre ansteigen?

Die Versicherungsgesellschaften prüfen die Kosten im zahnmedizinischen Bereich regelmäßig. Steigen diese an (z.B. Laborkosten), so kann der Versicherer die Beiträge anpassen, um Ihnen langfristig einen guten Versicherungsschutz zu gewährleisten. Allgemein ändert sich der Beitrag einer Zahnzusatzversicherung immer mit steigendem Alter – je nach Versicherung alle 5 oder 10 Jahre um wenige Cent. Dies ist allerdings nur bei Zahnzusatztarifen der Fall, die keine Alterungsrückstellungen bilden.

Zahnzusatztarife mit Altersrückstellung haben schon für junge Menschen vergleichsmäßig höhere Beiträge, die dann nicht mehr steigen. Außerordentliche Beitragsanpassungen sind allerdings nie ausgeschlossen. Mehr Informationen zu Tarifen mit und ohne Altersrückstellungen finden Sie hier.

Wenn ich meine gesetzliche Krankenkasse wechsle – hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Zahnversicherung?

Wir vermitteln nur Zahnzusatzversicherungen, die nicht an eine Krankenkasse gebunden sind. Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung also unabhängig von Ihrer Zahnzusatzversicherung wählen.

Was ist der Unterschied zwischen Kalender- und Versicherungsjahr?

Der Unterschied von Zahnzusatzversicherung nach Kalenderjahr und nach Versicherungsjahr hat Einfluss auf die Summenbegrenzung in den Anfangsjahren. Die meisten Zahnzusatztarife sind in den ersten 2-5 Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.

Das Versicherungsjahr beginnt immer ab dem Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses und endet genau ein Jahr danach. Das Kalenderjahr beginnt immer am 1. Januar und Endet am 31. Dezember unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Unser Tipp: Bei einer Zahnzusatzversicherung mit einer Summenbegrenzung nach dem Kalenderjahr lohnt es sich bis November eines Jahres noch schnell eine Versicherung abzuschließen. Sie sind damit nämlich nur zwei Monate im ersten Kalenderjahr und können schon nach einem Monat Leistungen bis zum Höchstbetrag für die ersten beiden Kalenderjahre in Anspruch nehmen.

Wie und wann kann ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen?

Eine Zahnzusatzversicherung hat in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 1-2 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist kündigen. Manche Zahnzusatzversicherung können auch nach Ablauf der Mindestvertragsdauer täglich oder monatlich gekündigt werden. Bevor Sie jedoch Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen, prüfen wir gerne für Sie, ob eine Kündigung wirklich sinnvoll ist. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02103-3399780.

 

 

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