Deutscher Zahnversicherungs-Service Entscheidungshilfen Summenbegrenzung bei Zahnzusatzversicherungen

Summenbegrenzung

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Was sind Summenbegrenzungen bei Zahnzusatzversicherungen?

In der Regel haben Zahnzusatztarife eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren. Diese werden auch Zahnstaffel oder Leistungsstaffel gennant. Summenbegrenzungen sind eine Begrenzungen der maximales Erstattung in den Anfangsjahren einer Zahnzusatzversicherung. Das heißt Sie können sich z.B. in den ersten drei Jahren der Versicherung maximal 3.000€ erstatten lassen. Bei einem Unfall entfallen bei allen Tarifen die Summenbegrenzungen und die Versicherungsgesellschaft leistet unbegrenzt.

Die Summenbegrenzungen können sich in ihrer maximalen Höhe und der Laufzeit unterscheiden. Die meisten Tarife haben ab dem fünften Jahr keine Summenbegrenzung mehr. Es gibt auch lohnenswerte Tarife die bereits ab dem vierten Jahr auf eine Summenbegrenzung verzichten. Die Summenbegrenzung kann sich in den Kategorien Zahnersatz, Zahnbehandlung, Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Kieferorthopädie (KFO) unterscheiden.

Vor- und Nachteile von Zahnzusatztarifen mit Summenbegrenzung:

Vorteile:

Nachteile:

  • Erstattungsleistungen in den Anfangsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt

Unterschied zwischen Summenbegrenzung und Wartezeit

Bei der Wartezeit geht es um eine zeitliche Begrenzung, in der gar keine Leistungen von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Im Gegensatz zur Wartezeit geht es bei der Summenbegrenzung darum, dass während den Anfangsjahren der Versicherung (1-5 Jahre) die Leistungen auf einen maximalen Erstattungsbetrag begrenzt werden. 

Dauerhafte Summenbegrenzungen können für einzelne Leistungsbereiche gelten, z.B. Zahnbehandlung (Professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlung), Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken) oder Kieferorthopädie. Fehlende Zähne können Einfluss auf die Summenbegrenzungen haben. Der Umgang mit fehlenden Zähnen variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Aufgrund fehlender Zähne kann die Höhe oder die Laufzeit der Summenbegrenzung variieren. Weitere Informationen zum Umgang mit fehlenden Zähnen und wie Sie diese auf unterschiedliche Arten mitversichern können, finden Sie hier.

Unterschiede zwischen Kalenderjahr und Versicherungsjahr

Die Unterschiede zwischen Kalenderjahr und Versicherungsjahr haben einen Einfluss auf die Summenbegrenzungen. Beide Begriffe beziehen sich auf den Erstattungszeitraum, in dem es eine Summenbegrenzung gibt.

Das Versicherungsjahr beginnt immer ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet genau ein Jahr danach. Ein neues Versicherungsjahr beginnt also genau ein Jahr nach diesem Zeitpunkt und dauert somit immer genau 365 Tage.

Das Kalenderjahr beginnt immer am 1. Januar und endet nach Ablauf des 31. Dezembers. Das ist unabhängig davon, in welchem Monat Sie den Zahnzusatztarif im Jahr davor begonnen haben.

Vorteil einer Summenbegrenzung nach Kalenderjahr

Wenn Sie einen Tarif mit einer Summenbegrenzung nach Kalenderjahr am 1. Oktober abschließen endet das erste Kalenderjahr genau am Ende des Jahres, also am 31. Dezember. Dies ist unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt im Jahr Sie den Zahnzusatztarif abschließen. Das bedeutet, dass der Zeitraum, auf den sich die Summenbegrenzung bezieht, in diesem Fall nur zwei Monate lang ist.

Der Vorteil für Sie hierbei ist, dass Sie bei einem Vertragsabschluss zu einem späten Zeitpunkt im Kalenderjahr den Erstattungsbetrag für das erste Jahr für einen kürzeren Zeitraum zu Verfügung haben. Das heißt es lohnt sich besonders zum Ende eines Jahres eine Zahnzusatzversicherung mit Summenbegrenzung nach Kalenderjahr abzuschließen. 

 

 

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